Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 17. 01. 2023. Click here for the English translation of these Terms & Conditions.
1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» oder «AGBs») ersetzen alle bisherigen und sind ab 1.12.2019 gültig.
- Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der Online Applikationen sowie damit verbundener Dienstleistungen der Salenture GmbH (nachfolgend «Salenture») durch seine Nutzer und dessen Anwendern sowie der Betrieb der Online Applikationen auf den Servern der Salenture GmbH. Salenture betreibt ihre Online Applikationen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGBs. Mit der Anmeldung zu einer Online Applikation erkennt der Nutzer die Kenntnisnahme und Geltung dieser AGBs an.
- Von diesen AGBs abweichende Regelungen erkennt Salenture nicht an, es sei denn, sie sind zwischen Salenture und dem Nutzer schriftlich vereinbart worden.
2 Online Applikationen
- Online Applikationen ermöglichen dem Nutzer und seinen Anwendern, über einen Internetzugang webbasierte Applikationen, die auf Servern der Salenture betrieben werden, zu verwenden. Hierbei wird sowohl die zur Nutzung der Online Applikation serverseitig erforderliche Software als auch die serverseitig notwendige Rechenleistung auf den Servern der Salenture zur Verfügung gestellt.
- Für die Dauer des jeweiligen Nutzungsverhältnisses räumt Salenture dem Nutzer das in § 3 bestimmte Nutzungsrecht (Lizenz) ein, sofern für einzelne Applikationen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.
- Zur Nutzung der Anwendung und Speicherung der Arbeitsergebnisse in Form von Datenbankeinträgen oder Dateien (z.B. Grafikdaten), die der Nutzer mit der Applikation erstellt oder mit ihr hochlädt (upload), steht ihm innerhalb des Server-Speichers von Salenture Speicherplatz zur Verfügung.
- Die Server von Salenture bzw. die darauf gespeicherten Daten sind online über das Internet erreichbar. Der Internetzugriff erfolgt über einen Webbrowser (wie etwa «Google Chrome», «Apple Safari» oder «Mozilla Firefox»). Bei Emailservern ist optional der Zugang via Emailprogramm resp. dafür definierten Protokollen möglich. Die Online Applikationen von Salenture haben im Internet eine mittlere Verfügbarkeit von 99.9% gemittelt über einen Zeitraum von 365 Tagen. Die planmässig eingerichteten Servicefenster bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen (vergleiche § 5, Service Level Agreement).
- Der Aufbau der Online-Verbindung zu Online Applikationen von Salenture obliegen dem Nutzer und bilden nicht Bestandteil der Angebote von Salenture.
- Salenture stellt die bei einer typischen Nutzung voraussichtlich erforderliche Rechenleistung sowie den bei einer typischen Nutzung voraussichtlich erforderlichen Speicherplatz für die vom Nutzer gewählte Online Applikation zur Verfügung (serverseitig). Der Betrieb eines notwendigen und geeigneten Client-Rechners zur Nutzung bzw. Darstellung der Applikation resp. deren Ergebnisse liegt in der Verantwortung des Nutzers.
- Salenture behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Online Applikationen jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere zu erweitern und Leistungen einzustellen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen oder von einer Mehrheit der Nutzer nicht mehr in Anspruch genommen werden.
3 Nutzungsrecht (Lizenz)
- Salenture räumt dem Nutzer an der von ihm abonnierten oder lizenzierten Online Applikation und ev. damit verbundenen Module ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Recht zu ihrer Nutzung durch die legitimierten Anwender ein.
- Die durch die Online Applikation erstellten Arbeitsergebnisse können vom Nutzer und seinen Anwendern frei verwendet und von ihm resp. ihnen beliebig vervielfältigt werden.
- Durch das vorgenannte Nutzungsrecht wird kein Eigentum an der Online Applikation übertragen. Vom Nutzer resp. seinen Anwendern eingepflegte Daten bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Nutzers, jedoch nur in der Form, wie sie durch die Nutzung der Online Applikation ausgegeben werden.
- Es ist dem Nutzer untersagt, Kenntnisse, welche er durch die Benutzung der Online Applikation erlangt, wie z.B. Funktionsweisen, Datenbankstrukturen, etc. für die Entwicklung oder das Entwickeln Lassen gleicher oder ähnlicher Applikationen zu nutzen.
4 Vertragsbeginn/Laufzeit
- Der Vertrag über die Zulassung des Nutzers zu Online Applikationen von Salenture kommt dadurch zustande, dass der Nutzer die Nutzung der Online Applikation bestellt (in der Regel durch eine Online Registrierung in der jeweiligen Online Applikation) und Salenture die benötigten Benutzer-IDs (Nutzerkennungen) sowie die Passwörter für den Zugang zur Verfügung stellt. In der Regel wir dieser Prozess automatisch durchgeführt.
- Modalitäten zu Dauer, Verlängerung sowie ordentlicher Kündigung werden mit dem Nutzer je nach Online Applikation individuell und gesondert vereinbart oder sie sind direkt in der Online Applikation ersichtlich, zum Beispiel durch Angabe eines Preisplans, sowie der Möglichkeit, einen solchen zu abonnieren.
- Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei fristlos gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil schuldhaft in solchem Masse seine Verpflichtungen verletzt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
5 Verfügbarkeit
- Mögliche Fehler oder Beeinträchtigungen der Online Applikation oder zu deren Zugang sind Salenture umgehend mitzuteilen. Fehler sind Begebenheiten, welche eine Online Applikation so beeinflussen, dass sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendet werden kann.
- Nach der ordnungsgemässen Störungsmeldung ist Salenture bemüht, den Fehler innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu beseitigen (Fehlerbehebungszeit). Im Einzelfall behält sich Salenture eine angemessene Verlängerung der Fehlerbehebungszeit vor. Ist die Fehlerbehebung innerhalb einer vom Nutzer gesetzten weiteren Nachfrist von 24 Stunden nicht möglich, steht ihm das Recht zur ausserordentlichen Kündigung oder nach den Bestimmungen dieses Vertrages Schadensersatz zu. Weiter gehende Rechte sind ausgeschlossen.
- Service-Fenster zur Wartung der Online Applikation werden von Salenture jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 20.00 Uhr bis 03:00 Uhr sowie Samstag und sonntags (während 24 Stunden) eingerichtet. In dieser Zeit ist der Zugang unter Umständen nur eingeschränkt möglich.
- Der Nutzer ist für die Aufbewahrung seiner in der in der Online Applikation erzeugten Daten selbst verantwortlich. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Daten aller Nutzer zwar durch Salenture gesichert, jedoch nicht zur individuellen Wiederherstellung auf Aufforderung des Nutzers archiviert werden.
6 Nutzungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
- Die Nutzung einer Online Applikation setzt mindestens ein dem mittleren Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang sowie einen aktuellen Webbrowser voraus. Dieses System fungiert als Client (Ein- und Ausgabestation) für die Online Applikation, die der Nutzer durch das System (Server) von Salenture nutzen kann.
- Damit die ordnungsgemässe Funktion der Online Applikation gewährleistet ist, sind folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:
- Der Zugang zur Online Applikation ist, sofern nicht speziell anders vorgesehen, nur mit einer ordnungsgemässen Anmeldung mit User ID und Passwort möglich. Der Nutzer verpflichtet sich und seine Anwender, dieses Passwort mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten und dieses nicht Dritten zugänglich zu machen.
- Der Nutzer sorgt dafür, dass er mit einem aktuellen Betriebssystem sowie einem aktuellen Browser, welche im üblichen Rahmen (also z.B. mit einem aktuellen Virenschutzprogramm) geschützt sind auf die Online Applikation zugreift.
7 Nutzungsentgelte
- Das Nutzungsentgelt wird als zeitlich definierte Nutzungsperiode je Online Applikation, Applikationsmodul sowie Anwender festgelegt und enthält neben dem Zugang zur Online Applikation auch alle im Angebot für den Nutzer festgelegten Dienstleistungen.
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Nutzungsentgelte jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern Salenture zur Erhebung einer solchen gesetzlich verpflichtet ist.
- Salenture behält sich das Recht vor, die vereinbarten Nutzungsentgelte (Tarife) entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, allgemeinen Preiserhöhungen oder Steueränderungen zu erhöhen. Hiervon wird der Nutzer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
- Bei einer Änderung der Tarife zum Nachteil des Nutzers kann der Nutzer das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, soweit der Tarif und der von ihm umfasste Leistungsumfang nicht mehr in einem adäquaten Verhältnis zueinanderstehen.
8 Rechnungserstellung und Zahlung
- Ist nichts anderes vereinbart, stellt Salenture die in Anspruch genommenen Dienste jeweils vor Beginn der Leistungserbringung in Rechnung. Salenture behält sich vor, den Zugang zu bestellten Online Applikationen erst nach Zahlungseingang zugänglich zu machen.
- Ist nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen auf Monatsende des Zustellungsmonats fällig, wenn die Zustellung mindestens 10 Tage vor Monatsende erfolgt ist, sonst auf Monatsende des Folgemonats und jeweils ohne Abzug.
- Die Rechnung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und den Rechnungsbetrag beanstandet hat.
- Salenture behält sich vor, sämtliche dem Nutzer nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
- Kommt der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist Salenture berechtigt, dem Nutzer Mahnkosten von CHF 25.00 pro per Briefpost zugestellte Mahnung in Rechnung zu stellen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Salenture vorbehalten.
- Sofern der Nutzer einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist dieser während und auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Nutzer Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber Salenture abzugeben und von Salenture entgegen zu nehmen.
- Anstelle einer Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist, aber auch komplementär, können zur Nutzung der Online Applikationen auch die vorgängige, sofortige Zahlung via Kreditkarte oder andere Online Zahlungsarten vorgesehen sein.
9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Sperrung
- Der Nutzer kann gegen Ansprüche von Salenture nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Nutzers rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Bestehen zwischen den Parteien weitere Vertragsverhältnisse so sind Forderungen aus jenen nicht mit Forderungen aus diesem verrechenbar.
- Salenture behält sich vor, aus folgenden Gründen den Zugang des Nutzers resp. seiner Anwender zur Online Applikation zu sperren:
- Wenn der Nutzer Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung dieses Vertragsverhältnisses gegeben hat.
- Wenn Salenture Kenntnis davon erlangt, dass der Nutzer über die Online Applikationen rechtswidrige Inhalte nutzt oder diese in sie einspeist oder bei der Nutzung der Inhalte Gesetzesverstösse sowie Verstösse gegen andere Vorschriften begeht. Das gilt insbesondere, wenn der Nutzer nachweislich gegen die Verpflichtung aus den nachfolgend unter § 10 Ziffer 4 und 5 dargestellten Klauseln verstösst.
10 Verpflichtungen und Haftung des Nutzers/ Vertragsstrafe
- Der Nutzer hat Salenture jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände, unverzüglich schriftlich und wahrheitsgemäss mitzuteilen resp., sofern vorgesehen, direkt in den Online Applikationen zu aktualisieren.
- Dem Nutzer und seinen Anwendern ist bekannt, dass er seine persönliche User ID und sein Passwort geheim zu halten hat und diese Angaben Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Salenture macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Nutzer zur Zahlung aller über die Zugänge seiner Anwender entstandenen Gebühren - auch durch die Nutzung eines Dritten - verpflichtet ist, soweit der Nutzer oder seine Anwender diese Nutzung ermöglicht bzw. zu vertreten haben. Anwender des Nutzers sind auf die Entgeltlichkeit der Online Applikation sowie die weiteren vertraglichen Vereinbarungen hinzuweisen.
- Der Nutzer verpflichtet sich, regelmässig die Zugänge seines gegenüber Salenture bekannt gegebenen Postfachs (E-Mail) zu kontrollieren. Der Nutzer hat damit den Erhalt aller Nachrichten von Salenture sicher zu stellen. Mitteilungen gelten mit dem Empfang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf der Adresse des Postfachs als zugestellt. Unerheblich ist der Zeitpunkt, an dem der Nutzer die Nachricht tatsächlich abruft.
- Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er alle Inhalte, die ihm über die Online Anwendung von Salenture zugänglich gemacht werden, ausschliesslich für seinen persönlichen Gebrauch bzw. bestimmungsgemäss verwenden darf. Der Nutzer hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Eine Zugangsberechtigung darf ausschliesslich durch den dafür bestimmten Anwender verwendet werden; die Mehrfachbenutzung eines Zugangskontos durch mehrere Anwender, auch zeitlich getrennt, ist strikte untersagt.
- Der Nutzer sichert zu, dass er keine Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise benutzt, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes, der Software bzw. des Betriebssystems führen können und/oder die Verfügbarkeit der Online Applikation beeinträchtigen können. Der Nutzer hat zudem jegliche Versuche, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen, zu unterlassen.
- Der Nutzer ist für seine widerrechtlichen Inhalte gegenüber dem Anspruch stellenden Dritten verantwortlich und haftbar.
- Der Nutzer verpflichten sich, Salenture von jeglichen Forderungen oder Ansprüchen Dritter, die gegen Salenture aufgrund der widerrechtlichen Nutzung durch den Nutzer geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei zu stellen und Salenture sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaige zu leistenden Schadensersatzzahlungen gleich aus welchem Rechtsgrund zu erstatten.
- Der Nutzer verpflichtet sich, Mängel oder Schäden, welche die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes stören könnten, unverzüglich Salenture zu melden. Im Rahmen des Zumutbaren wird der Nutzer alle Massnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern und beschleunigen.
- Bei einer Verletzung dieser Verpflichtungen ist Salenture zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt und kann gegenüber dem Nutzer den hieraus resultierenden Schaden geltend machen.
11 Einstellung des Zugangs
- Salenture behält sich vor, den Zugang zu seinen Online Applikationen für den Nutzer aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen:
- Wenn der Nutzer trotz einer Abmahnung schuldhaft gegen wesentliche Vorschriften verstösst.
- Wenn der Nutzer durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung die Qualität des Online Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Online Dienstes stört, so dass Salenture alternativ auch zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt wäre.
- Wenn der Netz- oder Serverausfall auf höherer Gewalt beruht.
- Wenn die Nutzung der Online Applikation erhebliche Abweichungen vom üblichen Gebrauch durch andere Nutzer aufweist.
- Wenn der Nutzer ein kostenloses Angebot nutzt und es ablehnt, auf Aufforderung von Salenture in ein kostenpflichtiges Angebot zu wechseln.
- Der Nutzer kann in in allen genannten Fällen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Salenture geltend machen.
- Salenture behält sich die Einstellung der Online Dienste auch vor, wenn technische Änderungen der Netze notwendig sind. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind dann soweit ausgeschlossen, als ihm die zeitweise Behinderung der Leistungserbringung zumutbar ist.
12. Einstellung einer Online Applikation
- Salenture steht es jederzeit frei, Online Applikationen ohne Begründung mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende einzustellen, insbesondere dann, wenn ein wirtschaftlicher oder sicherer Betrieb von Salenture nicht mehr gewährleistet werden kann. In einem solchen Fall werden dem Nutzer Entgelte, welche für eine darüber hinausgehende Zeit entrichtet worden sind, zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche oder Entschädigungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
- Der Nutzer wird in einem solchen Fall an seine, in der Applikation hinterlegte Emailadresse, fristgerecht informiert.
13 Ordentliche Kündigung
- Nach der Mindestlaufzeit, sofern eine solche vereinbart wurde, kann der Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart ist, von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende einer Nutzungsperiode gekündigt werden. Ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung durch den Kunden die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde Salenture die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten. Eine Rückvergütung pro rata temporis ist ausgeschlossen.
- Sofern in der jeweiligen Online Applikation vorgesehen, kann die Kündigung auch direkt in der Online Applikation über eine dort enthaltene Funktion innerhalb der dort aufgeführten Fristen erfolgen.
14 Ausserordentliche Kündigung oder Sistierung durch Salenture / Schadensersatz
- Salenture ist insbesondere zur fristlosen Kündigung oder Sistierung des Vertrages berechtigt, wenn:
- ein unter § 10 genannter Vertragsverstoss vorliegt.
- die Kreditunwürdigkeit des Nutzers fest steht (z.B. Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmassnamen u.ä.).
- ein Zahlungsverzug vorliegt und das Konto trotz Mahnschreiben an die Emailadresse oder Postadresse des Nutzers nicht innert 5 Tagen ausgeglichen wird.
- bei Applikationen mit Kreditkarten- oder anderen Online Zahlungsarten es versäumt wird, das Abonnement rechtzeitig zu erneuern und zu bezahlen.
- Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die Salenture und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Dienstes oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.
15 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
- Salenture ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
- Eine Abtretung von Ansprüchen seitens des Nutzers bedarf der vorherigen Zustimmung von Salenture.
16 Gewährleistung
- Angaben in den Beschreibungen der Online Applikationen sind nicht als Garantieversprechen zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als Garantien bezeichnet sind.
- Der Nutzer der Online Applikation wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Online Applikationen absolut fehlerfrei zu erstellen und ohne Unterbrüche zu betreiben. Salenture übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von ihr zur Verfügung gestellten Online Applikation zum angegebenen Zweck.
- Salenture leistet keine Gewähr dafür, dass die von ihr zur Verfügung gestellte Online Applikation den betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
- Für Rechenzeiten der Online Applikation oder deren einzelner Programmteile übernimmt Salenture keine Gewähr, weil hierfür der Nutzungsgrad der Online Umgebung ausschlaggebend ist.
- Der Nutzer ist verpflichtet, evtl. Mängel an der Online Applikation oder des Dienstes unverzüglich nach erstmaligem Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Nutzer die Anzeige, gilt die Leistung auch hinsichtlich des Mangels als genehmigt.
- Minderungs- oder Rücktrittsrechte nach seiner Wahl stehen dem Nutzer erst dann zu, wenn ein Nachbesse-rungsversuch zweimal fehlgeschlagen ist. Bei unerlaubten oder unsachgemässen Eingriffen in die Online Applikation durch den Nutzer bzw. seinen Anwendern entfällt jede weitere Gewährleistung durch die Salenture.
- Die Haftung von Salenture für Schadensersatz wegen etwaigen Mängeln der Online Applikation oder des Dienstes richtet sich nach der nachfolgenden Bestimmung § 17.
17 Haftung
- Der Nutzer trägt das Risiko der Nutzung des Online im Hinblick auf die Eignung der Anwendung für seine Zwecke und die Erstellung der Arbeitsergebnisse.
- Salenture schliesst die Haftung für die Leistungen von Dritten aus, auf deren Leistungen Salenture keinen Einfluss hat.
- Weder Salenture noch deren Lieferanten sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder anderem finanziellen Verlust, Beschaffung von Ersatzwaren oder Dienstleistungen) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung des Online oder der Unmöglichkeit, die Applikation zu benutzen, entstehen, selbst wenn Salenture von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Nutzer für die Nutzungsperiode in der der Schaden aufgetreten ist, tatsächlich bezahlt hat.
- Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Salenture.
- Trotz Sicherungsmassnahmen der Server sowie der Online Applikationen übernimmt Salenture keinerlei Haftung für missbräuchlichen oder illegalen Zugang oder Verbreitung von Daten des Nutzers welche in Online Applikationen oder Servern von Salenture gespeichert sind.
- Sofern dem Nutzer die Online Applikationen von Salenture kostenlos zur Verfügung gestellt werden, entfallen jegliche Rechten und Pflichten von Salenture gegenüber dem Nutzer, ausser jene, welche gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
18 Datenschutz
- Bestimmungen zum Datenschutz der Online Applikationen von Salenture sind online unter: www.salenture.com/datenschutz aufgeführt.
19 Schlussbestimmungen
-
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
-
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
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Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand in Zürich.